Konzept zum Umgang mit non-binären, trans- und intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen
Wir wollen ein annehmendes und respektvolles Umfeld schaffen, in dem Kinder und Jugendliche in ihrer geschlechtlichen Identität gesehen und ernst genommen werden. Entscheidungen, die sie betreffen, sollen ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend ihre Wünsche berücksichtigen. Schule kann und soll dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche zu sich selbst finden.
Auszug aus den Ad-hoc-Empfehlungen des deutschen Ethikrats zur Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen (Berlin, 21. Feb. 2020)
„Für die beteiligten Erwachsenen – die sorgeberechtigten Eltern und die behandelnden Fachleute – stellt sich dabei überdies die Aufgabe, sowohl die Vorstellungen und Wünsche des Kindes zu berücksichtigen als auch dessen Wohl zu schützen.“
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht, ein Leben entsprechend der eigenen, subjektiv empfundenen geschlechtlichen Identität zu führen und in dieser Identität anerkannt zu werden.
In allen Entscheidungsprozessen muss das Kind gehört und müssen seine Vorstellungen und Wünsche seiner Reife und seinem Alter entsprechend berücksichtigt werden. Diese Regel erhält umso mehr Gewicht, als es hier um Fragen der persönlichen Identität geht, über die die betroffene Person in letzter Konsequenz selbst zu entscheiden hat.“
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Seit dem 01.11.2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Für den schulischen Alltag wichtig:
Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten; eine Änderung ist jährlich möglich.
Auch in der Schule ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten für eine Namensänderung ab 14 Jahren nicht mehr zwingend nötig! Ziel sollte aber weiterhin die Unterstützung der Eltern sein.
Hinweis: Ansprechpartner*innen sind Klassen- und Beratungslehrkräfte, die Schulsozialarbeit sowie die Schulleitung.